Wenn Sie Unternehmer sind und in den letzten 12 Monaten noch keinen Umsatz von 49.790 Euro erreicht haben, fragen Sie sich vielleicht, ob es sinnvoll ist, sich freiwillig für die Mehrwertsteuer (MWSt) registrieren zu lassen. Auch wenn eine Registrierung nicht erforderlich ist, solange Sie diesen Umsatz nicht überschreiten, kann sie in bestimmten Situationen für Ihr Geschäft vorteilhaft sein.
Warum lohnt sich eine freiwillige Registrierung?
1. Erhöhung der Glaubwürdigkeit und des Prestiges Ihres Unternehmens
Wenn Sie sich als MWSt-Pflichtiger registrieren lassen, kann dies Ihre Glaubwürdigkeit in den Augen Ihrer Geschäftspartner und Kunden erhöhen, da viele größere Unternehmen bevorzugt mit MWSt-Pflichtigen zusammenarbeiten.
2. Möglichkeit des Vorsteuerabzugs
Als MWSt-Pflichtiger haben Sie Anspruch auf den Abzug der Vorsteuer aus Einkäufen, die mit Ihrer Geschäftstätigkeit verbunden sind. Das bedeutet, dass Sie bei Einkäufen von Waren oder Dienstleistungen von anderen MWSt-Pflichtigen diese Steuer abziehen können, was Ihre Kosten senkt.
3.Verbesserte Geschäftsbeziehungen mit internationalen Partnern
Wenn Sie planen, mit dem Ausland zu handeln, ermöglicht Ihnen die Registrierung für die MWSt eine einfachere Abwicklung von Geschäften innerhalb der Europäischen Union. Innerhalb der EU gelten spezifische Regeln für den Handel zwischen MWSt-Pflichtigen, die es Ihnen ermöglichen, unnötige steuerliche Komplikationen zu vermeiden und die Rechnungsstellung zu vereinfachen.
Was ist, wenn Sie noch nicht mit dem Geschäft begonnen haben?
Sie können die Registrierung für die MWSt auch beantragen, wenn Sie noch keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, aber einen klaren Plan für den Beginn Ihrer Tätigkeit haben. Wenn Sie also ein neues Unternehmen gründen und wissen, dass Sie MWSt-pflichtig sein müssen, ist es besser, sich sofort registrieren zu lassen. Das Finanzamt möchte jedoch sehen, dass Sie es ernst meinen – dass Sie also konkrete Pläne haben und mit dem Geschäft beginnen (z. B. Investitionen in die Vorbereitung, Räumlichkeiten oder Ausrüstung tätigen).
Welche Angaben werden benötigt?
Um nachzuweisen, dass Sie bereit sind, ein Geschäft zu betreiben, müssen Sie dem Finanzamt bestimmte Informationen zur Verfügung stellen:
- Ihren Geschäftssitz und die Geschäftsräume,
- Ihren Businessplan,
- Ob Sie Mitarbeiter einstellen möchten,
- Mit wem Sie Geschäfte machen wollen (potenzielle Geschäftspartner),
- Ihren geschätzten Umsatz.
Das Finanzamt kann diese Angaben überprüfen und Sie gegebenenfalls um weitere Informationen bitten. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie geschäftsbereit sind und als „steuerpflichtige Person“ gelten, kann Ihr Antrag auf Registrierung abgelehnt werden.
Wie lange dauert der Prozess?
Das Finanzamt hat 21 Tage ab Eingang Ihres Antrags Zeit, um diesen zu bearbeiten. Diese Frist gilt sowohl für die verpflichtende Registrierung (nach Erreichen des Umsatzes) als auch für die freiwillige Registrierung.
Wir können Ihnen dabei helfen
Wenn Sie unsicher sind, ob eine freiwillige Registrierung für die MWSt für Sie vorteilhaft ist, oder wenn Sie Fragen zum richtigen Verfahren haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne beim gesamten Registrierungsprozess und sorgen dafür, dass alles reibungslos und ohne Komplikationen abläuft. Selbst ein korrekt abgestimmter Zeitplan für die MWSt-Registrierung kann Ihnen Geld sparen.
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