Das neue Gesetz über die Steuer auf Finanztransaktionen, das im April 2025 in Kraft tritt, bringt eine bedeutende Änderung im Steuersystem für Finanzoperationen in der Slowakei mit sich. Die Steuer gilt für alle ausgehenden Zahlungen, einschließlich Überweisungen zwischen Konten, Zahlungen von Bankkonten, Bargeldabhebungen und Transaktionen mit Zahlungskarten. Jede solche Belastung auf einem Konto wird mit der entsprechenden Steuer belastet, die anschließend an den Staatshaushalt abgeführt wird. Dieser Schritt zielt auf Transparenz und Regulierung des Finanzsektors ab und soll gleichzeitig die Staatseinnahmen erhöhen.
Was ist der Steuergegenstand?
Der Steuergegenstand umfasst:
a) Finanztransaktionen, bei denen ein Betrag vom Konto des Steuerpflichtigen abgebucht wird,
b) Nutzung einer Zahlungskarte, die mit einem Transaktionskonto verbunden ist, um eine Finanztransaktion durchzuführen,
c) Kosten, die mit der Durchführung einer Finanztransaktion zusammenhängen und der Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Inland zugeordnet sind.
Ausgenommen von der Steuer sind Transaktionen im Zusammenhang mit der Zahlung von staatlichen Steuern, Abgaben, Zahlungen für Wertpapiere oder Operationen im Zusammenhang mit staatlichen und internationalen Zuschüssen und Unterstützungen.
Wer ist der Steuerzahler?
Steuerpflichtig sind:
- Zahlungsdienstleister mit Sitz im Inland,
- Niederlassungen von Zahlungsdienstleistern, wenn sie sich im Inland befinden,
- Steuerpflichtige ohne Niederlassung im Inland, wenn sie Kunden von Dienstleistern mit Sitz außerhalb der Slowakei sind,
- Steuerpflichtige, denen Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Finanztransaktionen im Inland in Rechnung gestellt werden,
- Steuerpflichtige, die Finanztransaktionen über andere als Transaktionskonten durchführen.
Steuersätze
- Belastende Transaktionen: 0,4 % des Transaktionswerts, maximal 40 Euro pro Transaktion,
- Bargeldabhebungen: 0,8 % des Abhebungsbetrags, ohne Höchstgrenze,
- Nutzung von Zahlungskarten: Jahresgebühr von 2 Euro für jede mindestens einmal genutzte Karte,
- Umlage von Kosten: 0,4 % des umgelegten Betrags, ohne Höchstgrenze.
Was Sie wissen sollten
- Steuerverwaltung: Banken sind für die Berechnung, Einziehung und Abführung der Steuer verantwortlich, was den Prozess für Steuerpflichtige erleichtert.
- Übergangszeitraum: Die erste Steuerperiode beginnt im April 2025.
- Steuer auch für Überweisungen zwischen Konten: Unternehmen zahlen Steuer auch für Überweisungen zwischen ihren eigenen Konten.
- Ausländische Konten: Unternehmen mit Konten im Ausland müssen die Steuer auf Transaktionen, die mit ihrer Tätigkeit in der Slowakei zusammenhängen, selbst berechnen und abführen.
Die neue Steuer auf Finanztransaktionen könnte sich auf den täglichen Betrieb Ihres Unternehmens auswirken, insbesondere wenn Sie ein hohes Transaktionsvolumen haben. Mit rechtzeitiger Vorbereitung und Beratung durch Experten stellen Sie sicher, dass der Übergang zu den neuen Regeln reibungslos und ohne unnötige Probleme verläuft.
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor, bleiben Sie informiert und führen Sie Ihr Unternehmen sicher ins Jahr 2025!
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