Die Einreichung der Einkommensteuererklärung für natürliche Personen ist eine jährliche Pflicht für viele Slowaken. Eine falsch ausgefüllte Erklärung kann zu Sanktionen, Nachzahlungen oder Problemen mit der Finanzverwaltung führen. Wir bieten einen Überblick über die häufigsten Fehler und praktische Beispiele, die Ihnen helfen, diese zu vermeiden.
Verspätete Abgabe der Steuererklärung
Steuerpflichtige reichen ihre Steuererklärung oft nach der gesetzlichen Frist ein, wodurch ihnen Strafen und Verzugszinsen drohen.
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31. März. Wenn Sie wissen, dass Sie diese nicht einhalten können, beantragen Sie über das Finanzverwaltungsportal eine Verlängerung um drei Monate (bzw. sechs Monate bei Einkünften aus dem Ausland).
Nicht rechtzeitige Steuerzahlung
Viele Steuerpflichtige glauben, dass sie die Steuerzahlung nach der fristgerechten Abgabe der Steuererklärung aufschieben können.
Die Fälligkeit der Steuerzahlung ist der 31. März, also am selben Tag wie die Abgabe der Steuererklärung. Vergessen Sie nicht, das richtige variable Symbol anzugeben, damit die Zahlung korrekt zugeordnet wird.
Ignorieren der elektronischen Kommunikation mit dem Finanzamt
Seit 2018 ist die elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt für Unternehmer verpflichtend.
Dennoch glauben einige Steuerpflichtige, dass sie ihre Steuererklärung weiterhin in Papierform einreichen können. Wird sie jedoch auf die falsche Weise eingereicht, kann sie nicht akzeptiert werden oder es droht eine Geldstrafe.
Prüfen Sie, ob Ihre Einkommensart eine elektronische Einreichung erfordert. Wenn Sie ein Einzelunternehmer (SZČO) sind, müssen Sie Ihre Steuererklärung elektronisch über das Portal der Finanzverwaltung einreichen. Wenn Sie nur Einkünfte aus einer Anstellung oder Vermietung haben, können Sie die Steuererklärung auch in Papierform abgeben.
Fehlende Anlagen
Einige Steuerpflichtige übersehen, dass sie für die Inanspruchnahme von Steuerboni und anderen Steuervergünstigungen die erforderlichen Anlagen beifügen müssen.
Überprüfen Sie in den Hinweisen zur Steuererklärung, ob Sie Belege beifügen müssen (z. B. eine Schulbescheinigung für den Kindersteuerbonus oder eine Einkommensbestätigung vom Arbeitgeber).
Falsche Angabe von Einnahmen und Ausgaben auf Basis tatsächlicher Zahlungen
Steuerpflichtige gehen oft fälschlicherweise davon aus, dass alle Rechnungen, die sie im betreffenden Jahr ausgestellt haben, in die Steuererklärung aufgenommen werden müssen, auch wenn sie noch nicht bezahlt wurden. Ebenso geben sie oft Ausgaben an, die sie noch nicht tatsächlich beglichen haben.
In den Einnahmen darf nur das erfasst werden, was im jeweiligen Jahr tatsächlich eingegangen ist. Dasselbe gilt für Ausgaben – wenn Sie beispielsweise die Krankenversicherung für Dezember 2023 erst im Januar 2024 bezahlt haben, gehört sie in das Jahr 2024.
Nichtangabe gezahlter Steuervorauszahlungen
Viele Unternehmer vergessen, in ihrer Steuererklärung die Vorauszahlungen, die sie im Laufe des Jahres geleistet haben, anzugeben.
Überprüfen Sie Ihre Buchhaltung oder Bankunterlagen, um festzustellen, wie viel Sie an Vorauszahlungen geleistet haben, und tragen Sie diesen Betrag in die entsprechende Zeile der Steuererklärung ein.
Nichtbeantragung der Rückerstattung eines Steuerüberschusses
Wenn Ihre Steuererklärung eine Steuerrückerstattung ergibt, Sie jedoch das Feld "Ich beantrage die Rückerstattung des Steuerüberschusses" nicht ankreuzen, wird Ihnen das Geld nicht automatisch zurückerstattet.
Falls Sie eine Rückerstattung wünschen, füllen Sie in der Einkommensteuererklärung für natürliche Personen, Typ A oder Typ B, Teil XI aus. Kreuzen Sie das Feld "Ich beantrage die Rückerstattung des Steuerüberschusses" an und geben Sie Ihre IBAN-Kontonummer an. Vergessen Sie nicht, die Erklärung zu unterzeichnen, die bestätigt, dass Sie die Rückerstattung beantragen.
Nichtangabe des Betrags für die Zuweisung von 2 % der Steuer
Viele Steuerpflichtige sind sich nicht bewusst, dass sie eine gemeinnützige Organisation durch die Zuweisung von 2 % ihrer Steuer unterstützen können. Dies ist kein Fehler in der Steuererklärung, aber eine oft ungenutzte Möglichkeit, einen guten Zweck zu unterstützen.
Wenn Sie 2 % Ihrer Steuer spenden möchten, müssen Sie einen Empfänger aus der Liste der zugelassenen Organisationen auswählen. In der Einkommensteuererklärung für natürliche Personen, Typ A oder Typ B, füllen Sie Teil XII – Zuweisung eines Teils der gezahlten Steuer aus. Geben Sie die genauen Angaben der Organisation an (ID-Nummer, Name) sowie den Betrag, den Sie zuweisen möchten.
Falls Sie die Steuer nicht fristgerecht bezahlen (bis zum 31. März oder innerhalb der verlängerten Frist), wird der angegebene Betrag nicht an die Organisation überwiesen, selbst wenn Sie ihn in der Steuererklärung eingetragen haben. Das bedeutet, dass bei einer verspäteten Steuerzahlung der gesamte Steuerbetrag beim Staat verbleibt.
Falsche Angabe des Kindersteuerbonus
Einige Eltern berechnen die Höhe des Kindersteuerbonus falsch, kennen die Bedingungen für dessen Anspruch nicht oder wissen nicht, dass sie bei niedrigem Einkommen das Einkommen der zweiten berechtigten Person hinzurechnen können.
Falls Ihr Einkommen nicht ausreicht, um den vollen Steuerbonus in Anspruch zu nehmen, prüfen Sie, ob Sie das Einkommen der zweiten berechtigten Person zu Ihrer Steuerbemessungsgrundlage hinzurechnen können. Dies kann Ihnen helfen, einen höheren Steuerbonus zu erhalten.
Fazit
Fehler in der Steuererklärung können zu unnötigen Problemen führen, aber die meisten davon lassen sich durch gute Vorbereitung leicht vermeiden. Es ist wichtig, die Steuererklärung nicht auf den letzten Moment zu verschieben, alle Angaben sorgfältig zu prüfen und steuerliche Pflichten einzuhalten. Falls Sie unsicher sind, nutzen Sie verfügbare Informationen, Online-Tools oder professionelle Unterstützung. Eine korrekt und fristgerecht eingereichte Steuererklärung kann Ihnen nicht nur Geld, sondern auch viel Stress ersparen.
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