Ab dem 1. Januar 2025 tritt in der Slowakei ein neuer Mindestlohn in Kraft. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen werden.
Grunddaten zum Mindestlohn
• Der monatliche Mindestlohn steigt von 750€ auf 816€. Dieser Anstieg entspricht einer Verbesserung von 8,8%.
• Der Mindeststundenlohn steigt von 4,31€ auf 4,69€.
Mindestlohnanforderungen entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der Arbeit
Gemäß dem Arbeitsgesetzbuch wird der Mindestlohn je nach Schwierigkeit der geleisteten Arbeit gestaffelt. Im Folgenden sind die numerischen Werte zum 1. Januar 2025 aufgeführt:
• Für den ersten Schwierigkeitsgrad beträgt das monatliche Mindestgehalt 816€ (Koeffizient 1,0).
• Für den zweiten Schwierigkeitsgrad beträgt das monatliche Mindestgehalt 932€ (Koeffizient 1,2).
• Für den dritten Schwierigkeitsgrad beträgt das monatliche Mindestgehalt 1.048€ (Koeffizient 1,4).
• Für den vierten Schwierigkeitsgrad beträgt das monatliche Mindestgehalt 1.164€ (Koeffizient 1,6).
• Für den fünften Schwierigkeitsgrad beträgt das monatliche Mindestgehalt 1.280€ (Koeffizient 1,8).
• Für den sechsten Schwierigkeitsgrad beträgt das monatliche Mindestgehalt 1.396€ (Koeffizient 2,0).
Auswirkungen auf das Nettogehalt des Mitarbeiters
Bei einem Mindestlohn von 816€ beträgt das Nettogehalt des Arbeitnehmers 572,39€, sofern keine Boni oder der steuerfreie Teil der Steuerbemessungsgrundlage angewendet werden. Bei Anwendung des steuerfreien Teils der Steuerbemessungsgrundlage (479,48€) erhöht sich das Nettolohn auf 663,50€.
Beispiel: Die abzugsfähige Belastung beim Mindestlohn 2025
Bei der Berechnung der abzugsfähigen Steuerlast unter Anwendung des nicht steuerpflichtigen Teils der Steuerbemessungsgrundlage gehen wir davon aus, dass der Arbeitnehmer den grundlegenden nicht steuerpflichtigen Teil von 479,48€ pro Monat berechnet (Wert gültig für 2025).
Mitarbeiter
- Sozialversicherung:
- Altersversicherung (4%): 32,64 EUR
- Berufsunfähigkeitsversicherung (3%): 24,48 EUR
- Krankenversicherung (1,4%): 11,42 EUR
- Arbeitslosenversicherung (1%): 8,16 EUR
- Krankenversicherung (4%): 32,64 EUR
- Gesamtzahl der Mitarbeiterbeiträge:109,34 EUR
- Einkommensteuer(nach Anwendung des steuerfreien Teils): 43,16 EUR
- Nettogehalt:816 EURO - 109,34 EUR — 43,16 EUR = 663,50 EUR
Arbeitgeber
- Sozialversicherung:
- Altersversicherung (14%): 114,24 EUR
- Berufsunfähigkeitsversicherung (3%): 24,48 EUR
- Krankenversicherung (1,4%): 11,42 EUR
- Arbeitslosenversicherung (1%): 8,16€
- Garantieversicherung (0,25%): 2,04 EUR
- Unfallversicherung (0,8%): 6,52 EUR
- Reservefonds für Solidarität (4,75%): 38,76 EUR
- Krankenversicherung(11%): 89,76 EUR
- Arbeitgeberbeiträge insgesamt:295,38 EUR
- Gesamtkosten des Arbeitgebers:816 EUR + 295,38 EUR = 1 111,38 EUR
Auswirkungen auf Arbeitszuschläge
Der erhöhte Mindestlohn wird sich auch auf die Höhe der Zulagen für Arbeit unter besonderen Bedingungen auswirken, da diese Zuschläge als Prozentsatz des stündlichen Mindestlohns berechnet werden:
• Zuschlag für Nachtarbeit: 40% des Mindeststundenlohns = 1,88 €/Stunde
• Zuschlag für Arbeit an Samstagen: 50% des Mindeststundenlohns = 2,35 €/Stunde
• Zuschlag für Sonntagsarbeit: 100% des Mindeststundenlohns = 4,69 €/Stunde
• Zuschlag für Feiertagsarbeit: 100% des durchschnittlichen Stundenlohns des Arbeitnehmers.
Änderungen des Mindestlohns ab 2025 werden sich positiv auf das Einkommen der Arbeitnehmer auswirken, aber höhere Kosten für Arbeitgeber können sich auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigungsentscheidungen auswirken. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer auf diese Veränderungen vorbereitet sind und sich darauf einstellen können.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei Berechnungen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
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