Ab dem 1. April 2025 tritt ein neues Gesetz über die Finanztransaktionssteuer in Kraft, das darauf abzielt, den Zustand der öffentlichen Finanzen zu verbessern. Dieses Gesetz wird für Freiberufler neue Verpflichtungen mit sich bringen, die ihre täglichen Finanztransaktionen beeinflussen werden. Im folgenden Artikel stellen wir Ihnen praktische Tipps und Informationen vor, wie Sie sich auf diese Änderungen vorbereiten und worauf Sie in der Praxis achten sollten.
Wie hoch sind die Steuersätze und wie beeinflussen sie Ihre Finanzen?
- Bargeldlose Zahlungen: Die Steuer beträgt 0,4 % des Betrags jeder Debit-Transaktion, maximal jedoch 40 Euro pro Zahlung. Das bedeutet, dass bei Transaktionen über 10.000 Euro die Steuer auf 40 Euro begrenzt wird. Die Steuer wird zum Zeitpunkt der Transaktionsausführung abgezogen.
- Bargeldabhebungen: Bei Bargeldabhebungen wird eine Steuer von 0,8 % des Abhebungsbetrags erhoben (ohne Festlegung eines Höchstbetrags pro Transaktion).
- Verwendung von Zahlungskarten: Jede Zahlungskarte unterliegt einer Pauschalsteuer von 2 Euro pro Jahr.
Was bedeutet das für Einzelunternehmer (Freiberufler)?
Einzelunternehmer, die bisher persönliche Konten für geschäftliche Zwecke genutzt haben, sind verpflichtet, bis zum 31. März 2025 ein Geschäftskonto einzurichten. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, drohen Ihnen Strafen gemäß der Abgabenordnung von bis zu 3.000 Euro sowie die Verpflichtung, die Finanztransaktionssteuer nachzuzahlen.
Praktische Tipps für Unternehmer:
Transaktionen zwischen eigenen Konten:
Wenn Sie Geld zwischen Ihrem Geschäfts- und Privatkonto innerhalb derselben Bank überweisen, unterliegen diese Transaktionen nicht der Steuer.
Ausgaben und Pauschalabschreibungen:
Wenn Sie pauschale Ausgaben geltend machen, kann es vorteilhafter sein, Ausgaben von Ihrem Privatkonto zu begleichen, um die Besteuerung des Geschäftskontos zu vermeiden.
Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge sowie Steuerzahlungen:
Zahlungen für Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge unterliegen nicht der Finanztransaktionssteuer. Das bedeutet, dass bei Zahlungen dieser Beiträge von Ihrem Geschäftskonto keine Finanztransaktionssteuer anfällt. Gleiches gilt für Steuerzahlungen (z. B. Einkommensteuer) – diese Transaktionen sind von der neuen Steuer ausgenommen.
Nutzung von ausländischen Geschäftskonten
Wenn Sie ein ausländisches Geschäftskonto (z. B. Revolut) nutzen, müssen Sie die Steuer für jede Transaktion selbst berechnen und diese Angaben in Ihrer Steuererklärung angeben.
Fazit
Die Finanztransaktionssteuer ab 2025 bringt für Unternehmer Änderungen mit sich, die eine gründliche Vorbereitung erfordern. Es ist wichtig, Ihre Finanzströme zu überdenken und sich an die neuen Vorschriften anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden. Wenn Sie Beratung benötigen, empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters, um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen korrekt erfüllen.
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